Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Belieferung von Kunden mit Produkten wie „Atemschutzmasken“, „Schutzanzügen“,„Stoffmasken“ und „Schutzvisiere“ (im Folgenden kurz „Waren“). Gültig ab 14.04.2020.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) liegen am Firmensitz der „Attosphere GmbH“ (im Folgenden kurz „Attosphere“) in Untere Augartenstrasse 18/33, 1020 Wien auf. Darüber hinaus sind sie auf der Website von Attosphere unter Attosphere.com verfügbar und werden dem Kunden jederzeit auf Anfrage kostenlos übermittelt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde bei personenbezogenen Bezeichnungen die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Männer und Frauen gleichermaßen.

 

  1. Vertragsgegenstand
  2. Gegenstand dieses Vertrages ist die Belieferung des Kunden mit den im Vertragsanbot genannten Waren durch Attosphere. Die technische Qualität der Lieferungen ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Herstellers und ist von Attosphere unbeeinflussbar.
  3. Ein Weiterverkauf an Dritte durch den Kunden ist ausgeschlossen. Eine Weitergabe an Dritte durch den Kunden darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Attosphere erfolgen.

 

  1. Vertragsabschluss
  2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Vertragsanbotes des Kunden ab Zugang desselben zustande.
  3. Attosphere ist zur Ablehnung des Geschäftes ohne Angaben von Gründen berechtigt und kann den Vertragsabschluss und/oder die Lieferung der Waren von der Erlegung einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig machen.
  4. Ein einseitiges Rücktrittsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.

 

III. Versand

  1. Der Versand von Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Versandart bleibt Attosphere überlassen. Mit Übergabe der Waren an den Lieferanten geht die Gefahr auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden und gegen Erstattung der Kosten wird Attosphere die Lieferung mit einer besonderen Versandart (z.B. Eiltransport) oder in Teilen durchführen.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Belieferung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
  3. Attosphere darf sich zur Erfüllung ihrer Pflichten eines externen Dienstleisters bedienen.
  4. Attosphere ist berechtigt, Vorauslieferungen und Teillieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen.

 

  1. Zahlung und Abrechnung
  2. Das Entgelt für die Lieferung von Waren richtet sich nach den vereinbarten Preisen. Die angegebenen Preise verstehen sich exkl. Umsatzsteuer. Im Rechnungsbetrag (Bruttobetrag) ist die Umsatzsteuer (derzeit 20 %) enthalten. Durch Gesetz oder sonst hoheitlich bedingte Änderungen der Umsatzsteuer berechtigen und verpflichten Attosphere zu einer entsprechenden Anpassung des vereinbarten Preises. Dies gilt auch für die Neueinführung von Steuern, Abgaben, und Zuschlägen, welche die Lieferung von Waren betreffen. Diese Änderungen werden dem Kunden durch ein an ihn adressiertes Schreiben oder auf dessen Wunsch elektronisch mitgeteilt.
  3. Die Abrechnung erfolgt bei Lieferung der Waren an den Kunden; sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Rechnungsbeträge sind bis zu dem auf der Rechnung vermerkten Fälligkeitsdatum ohne Abzüge auf das von Attospher ein der Rechnung bekannt gegebene Konto mittels Zahlungsanweisung zu zahlen. Die Kosten der Zahlung gehen zu Lasten des Kunden. Ebenso sind allfällige Bankrücklaufspesen und dergleichen vom Kunden zu bezahlen.
  5. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist Attosphere unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Fordert  Attosphere den Kunden erneut zur Zahlung auf, stellt  Attosphere die dadurch entstandenen Kosten pauschal in Rechnung, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Bei Kunden, die Unternehmer iSd des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG sind, kann  Attosphereals Entschädigung für etwaige Betreibungskosten vom Schuldner den in § 458 UGB jeweils geregelten Pauschalbetrag in Rechnung stellen. Für den Ersatz darüberhinausgehender Betreibungskosten ist jedenfalls § 1333 Abs. 2 ABGB anzuwenden.
  6. Eine Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen von Attosphere ist ausgeschlossen.
  7. Attosphere ist gegenüber Unternehmern iSd § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG berechtigt, bei einer Erhöhung ihrer Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb, welche die Lieferung von Waren betreffen, eine Änderung der vereinbarten Preise nach billigem Ermessen vorzunehmen.

 

  1. Gewährleistung
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren unmittelbar nach Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche unverzüglich schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen.
  3. Die Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch der Waren innerhalb angemessener Frist. Das diesbezügliche Wahlrecht hat
  4. Keine Gewährleistung besteht bei Beschädigung durch äußere Einwirkungen, für Verschleißteile oder sonstige Teile, die einer normalen Abnützung unterliegen. Keine Gewähr besteht für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, normale Abnutzung, versäumte Wartungsarbeiten und Nichtbeachtung von Hinweisen der Hersteller.

 

  1. Änderung der Allgemeinen Lieferbedingungen

Attosphere ist berechtigt, diese AGB nach Maßgabe dieser Bestimmung anzupassen oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen notwendig wird, um allenfalls entstandene oder aufgedeckte Lücken zu schließen, Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages zu beseitigen oder das ursprüngliche Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen. Durch diese Änderung darf die Hauptleistungspflicht von  Attosphere nicht geändert werden. Über Änderungen dieser AGB wird der Kunde schriftlich in einem an ihn persönlich gerichteten Schreiben oder auf dessen Wunsch elektronisch verständigt.

 

VII. Höhere Gewalt und sonstige nichtverschuldete Leistungshindernisse

  1. Im Rahmen der Leistungserbringung kann es zu unvermeidbaren Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen überbetrieblicher Art, hoheitlicher Anordnungen oder infolge von anderen unvermeidbaren Umständen, die Attosphere nicht zu vertreten hat, kommen. In diesem Fall sind die Parteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit, solange diese Umstände und deren wesentliche Folgen nicht beseitigt sind. In diesem Fall wird  Attosphere den Kunden unverzüglich unter Darlegung der  Attosphere an der Vertragserfüllung hindernden Umstände benachrichtigen;  Attosphere wird darüber hinaus das Leistungshindernis so schnell wie möglich beseitigen, sofern dies ihr möglich ist.
  2. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen betreffend der Covid-19 Pandemie kann es zu Lieferverzögerungen durch den Hersteller kommen. Die Parteien vereinbaren mit Abschluss des Kaufvertrages, dass Attosphere bei Lieferverzögerungen schad- und klaglos gehalten wird. Sollte eine Lieferverzögerung eintreten, wird ATTOSPHERE umgehend mit den Kunden Kontakt aufnehmen und sich bemühen den Kunden gleichwertige Waren zu beschaffen.

 

VIII. Haftung

Die Haftung jeder Partei für das eigene Verschulden oder jenes ihrer Erfüllungsgehilfen gegenüber der anderen Partei ist mit ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde.

 

  1. Sicherheitsleistung, Vorauszahlung

Attosphere kann wie bereits unter Kapitel II. dargestellt, den Vertragsabschluss von der Erlegung einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig machen. Die Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung bemisst sich aufgrund der vertraglichen Vereinbarung. Die Sicherheitsleistung wird zinsbringend, zumindest mit dem üblichen Zinssatz für täglich fällige Einlagen angelegt. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nach, hat  Attosphere die Sicherheitsleistung wieder auszufolgen bzw. von einer Vorauszahlung abzusehen.

 

  1. Datenschutz

Die persönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden von  Attosphere entsprechend ihrer Datenschutzerklärung, welche jederzeit unentgeltlich angefordert werden kann, verarbeitet.

 

  1. Kündigung aus wichtigem Grund

Die Parteien sind berechtigt, diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen oder die Belieferung einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
• die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;

  • der Kunde die Waren manipuliert;
  • bei Vertragswidrigkeiten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung von fälligen Rechnungsbeträgen oder Nichtleistung einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz zweimaliger Mahnung.

 

XII. Informationspflichten, Zustellung, Elektronische Kommunikation

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Attosphere unverzüglich über Änderungen seiner Rechnungsanschrift oder anderer für die Vertragsabwicklung erforderlicher Daten zu informieren. Eine für den Kunden rechtlich bedeutsame Erklärung von  Attosphere gilt dem Kunden auch dann als zugegangen, wenn der Kunde die Änderung seiner Anschrift nicht bekannt gegeben hat und  Attosphere die Erklärung an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift sendet.
  2. Sofern der Kunde einer elektronischen Kommunikation zugestimmt hat, erfolgt die gesamte vertragliche Kommunikation zwischen Attosphere und dem Kunden ausschließlich elektronisch. In diesem Fall können insbesondere auch Mitteilungen betreffend Änderungen des Entgeltes oder dieser AGB, die Übermittlung von Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Kontoinformationen, etc. auf elektronischem Wege an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse rechtswirksam erfolgen. Bei aufrechter Zustimmung hat der Kunde  Attosphere die Änderung seiner E-Mail-Adresse bekannt zu geben. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden und unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kö Die Zustimmung zur elektronischen Kommunikation kann vom Kunden jederzeit durch einseitige schriftliche Erklärung per Brief oder E-Mail widerrufen werden.

 

XIII. Allgemeines, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Übertragung des Vertrages auf Dritte

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so gilt gegenüber Unternehmern iSd § 1 Abs. 1 Z    1 KSchG eine der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommende als vereinbart. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben wirksam.
  2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts und der nicht zwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
  3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Vertrag stehenden Streitigkeiten ist das ffür Wien (Innere Stadt) sachlich zuständige Gericht.
  4. Attosphere ist -berechtigt, ihre Pflichten aus diesem Vertrag oder den Vertrag selbst rechtswirksam und schuldbefreiend auf Dritte zu übertragen. Will auf Seiten des Kunden ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintreten, ist dafür die Zustimmung von  Attosphere notwendig.
  5. Wünsche, Anregungen und Beschwerden kann der Kunde an folgende E-Mail Adresse richten: office@attosphere.com

 

XIV. Verbraucher

Für Verträge mit Verbrauchern gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als die gesetzliche Regelung für Verbraucher nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.